FAQs
Eine pauschale Aussage ist auf diese Frage leider nicht möglich, da sich die Kosten einer Bestattung aus vielen Faktoren zusammensetzen, die individuell ausgewählt werden können.
Gründsätzlich setzen sich die Bestattungskosten aus folgenden Faktoren zusammen:
1. Dienstleistungen und Waren des Bestatters:
z.B. die Überführung des Verstorbenen, die Erledigung von Formalitäten, die Versorgung des Verstorbenen, Sarg, Urne, Aufbahrung etc.
2. Fremdleistungen:
z.B. Kremation des Verstorbenen, Trauerredner, Traueranzeigen, Floristik, Steinmetz, Leichenschau etc.
3. Friedhofsgebühren:
z.B. Erwerb des Nutzungsrechtes einer Grabstelle, Beisetzungsgebühr, Gebühr für Nutzung einer Trauerhalle etc.
Man unterscheidet zwischen der Erd- und der Feuerbestattung. Häufig werden die Bestattungsarten mit den vielfältigen Möglichkeiten der Beisetzung verwechselt.
Bei der Feuerbestattung gibt es mehr Beisetzungsmöglichkeiten als bei der Erdbestattung.
So lässt sich die Asche eines Verstorbenen auf viele verschiedene Art und Weise beisetzen, wie zum Beispiel bei Waldbestattungen, Seebestattungen oder Baumbestattungen.
Ein Verstorbene muss auch bei einer Feuerbestattung in einen Sarg eingebettet werden. Dieser wird nicht nur für die Überführung benötigt, sondern dient auch zur Aufbewahrung des Verstorbenen im Krematorium.
Beim Kremationsprozess dient der Sarg dazu, die optimale Einäscherung des Verstorbenen zu gewährleisten. Nach der Kremation ist der Sarg vollständig verbrannt
Private Kleidung ist bei einer Kremation erlaubt.
Wir empfehlen aus Umweltgründen, dass diese einen hohen Baumwollanteil haben.
Auf Kleidung mit hohem Anteil an Synthetik oder Lederwaren (z.B. Gürtel oder Schuhe) sollte verzichtet werden.
Alternativ können Sie bei uns sog. Sterbehemden oder Talare erwerben, welche speziell die für eine Kremierung geeignet sind.
Um das Ableben einer Person nachzuweisen, werden Sterbeurkunden als amtliche Urkunde benötigt.
Für Abmeldungen (z.B. Versicherungen, Renten/Pension, Krankenkasse/Pflegekasse, Banken, Vermieter, Telefonanbieter etc.) sind diese vorzulegen.
Grundsätzlich sind anonyme Feuerbestattungen am billigsten.
Unbegleitete Waldbestattungen und Seebestattungen (auch bezeichnet als "stille Beisetzung") werden hier oftmals als Beisetzungsart gewählt.
Die Bestattungsfristen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In Hessen gelten folgende Fristen für die Bestattung:
Erdbestattung:
frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes, spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes (Sonn- und Feiertage werden bei der Berechnung der Höchstfrist nicht mitgezählt )
Feuerbestattung:
Urnen sind innerhalb von neun Wochen nach der Einäscherung beizusetzen
Grundsätzlich gilt in Deutschland freie Friedhofswahl.
Einige Friedhöfe haben die Grabauswahl für ortsfremde Personen allerdings beschränkt und hängt von der jeweiligen Friedhofsatzung ab.
Bei Bedarf bieten wir Ihnen eine Bezahlung in Monatsraten an. Bitte sprechen Sie uns vor der Auftragsvergabe auf eine Ratenzahlungsvereinbarung an.
Nein, da wir aus Gründen der Fairness lediglich erbrachte Leistungen berechnen.
Bei Pauschalangeboten hingegegen wird oft für Leistungen bezahlt, welche nicht gewünscht oder benötigt werden.
Auch aus Gründen der Transparenz bieten wir keine Pauschalpreise an, sondern ermöglichen es Ihnen, jede einzelne Position unserer Dienstleistungen und Waren nachzuvollziehen.