Bei einer Erdbestattung oder auch Beerdigung genannt wird der/die Verstorbene in einem Sarg beigesetzt. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland besagen, dass Sargbestattungen ausschließlich auf Friedhöfen erfolgen dürfen. Es gilt die sogenannte Friedhofspflicht. Grabarten bei der Beerdigung sind Reihen- oder Wahlgräber.
Bei der Feuerbestattung wird der/die Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert und die Asche im Rahmen einer Urnenbestattung – zum Beispiel in der Erde – beigesetzt. Daher spricht man auch von einer Urnenbeisetzung. Die Kremation erfolgt immer in einem Sarg.
Die häufigsten Grabarten auf den Friedhöfen sind Reihenurnengräber, Wahlurnengräber, anonyme Gräber, Baumgräber und Urnennischen. Die Grabarten unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof und von Gemeinde zu Gemeinde bzw. Stadt zu Stadt. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner bei der Beratung der richtigen Grabart zur Seite.
Neben der Beisetzung auf einem örtlichen Friedhof gibt es folgende Naturbestattungen als alternative Beisetzungsarten:
Die Waldbestattung ist eine besondere Art dem Baumbestattung.
Bei dieser naturverbundenen Beisetzungsart wird die Asche des/der Verstorbenen in der Nähe des Wurzelwerks eines Baumes beigesetzt. Aufgrund der Friedlichkeit in der Natur, aber auch wegen des Wegfalls der Grabpflege möchten immer mehr Menschen die Möglichkeit nutzen am Fuße eines Baumes im Wald bestattet zu werden und entscheiden sich bereits zu Lebzeiten für eine Waldbestattung. Die Beisetzung erfolgt stets in einer biologisch abbaubaren Urne. In unserer Umgebung können wir Ihnen Waldbestattungen im Friedwald Lich, dem Ruheforst Vogelsberg / Laubach sowie dem Bestattungswald am Schiffenberg anbieten – selbstverständlich sind wir auch in allen anderen Bestattungswäldern Ihr Begleiter.
Bei Seebestattungen wird die Asche von Verstorbenen in einer extra für die Seebestattung vorgesehenen Urne an einer ausgewiesenen Stelle im Meer (zum Beispiel Ost- oder Nordsee) von Bord eines Schiffes aus der See übergeben. Nach der Beisetzung erhalten die Angehörigen eine Seekarte, auf der die genaue Position des Beisetzungsorts markiert ist. Eine Seebestattung kann in Anwesenheit der Angehörigen sowie in aller Stille („stille Beisetzung“) durchgeführt werden.